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Kostenübernahme der schmerztherapeutischen Behandlung bei Privatversicherten

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, 

Sie wurden zur schmerztherapeutischen Behandlung in unsere, an der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie teilnehmende, Praxis überwiesen oder stellen sich so bei uns vor. 

Laut Empfehlung des Berufsverbandes der Schmerztherapeuten wird vor Behandlungsbeginn um eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung gebeten, da die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine passende Abrechnungsziffer für die Schmerztherapie vorsieht und diese daher nicht entsprechend vergütet wird. Es gibt lediglich Ziffern für eine kurze Beratung, körperliche Untersuchungen, etc.. Das ausführliche Gespräch mit Erhebung der Krankengeschichte, Besprechung der möglichen Ursachen, Erläuterung von Schmerzzusammenhängen und Therapieplanung (Dauer: mindestens 1 Stunde) wird in der GOÄ für die Schmerztherapie von chronisch kranken Patienten jedoch nicht abgebildet. Dies wurde nur für die Erhebung einer homöopathischen Erstanamnese eingeführt (Nr. 30 für die Erstanamnese, 31 für Folgeanamnese), die vom Zeitaufwand der schmerztherapeutischen Anamnese entspricht.
 

Daher berechnen wir Schmerztherapeuten analog diese Ziffern. Dazu liegt auch ein Urteil des Amtsgerichts Kiel vom 12.03.2015 (AZ: 115 C 469/14) vor. Darin vertritt das Gericht die Auffassung, „dass nach der gefestigten Rechtsmeinung in der Kommentarliteratur die Nummer 30 GOÄ- lediglich- für die Erhebung einer schmerztherapeutischen Erstanamnese bei chronisch Schmerzkranken durch entsprechend qualifizierte Ärzte entsprechend berechnet werden kann. (…) Dabei ist jedoch Voraussetzung, dass – wie es für die homöopathische Anamnese zutrifft – die betreffende Anamneseleistung im Regelfall mindestens eine Stunde dauert.“ (siehe auch GOÄ-Ratgeber, Deutsche Ärzteblatt, Heft 27-28/2014; Deutsche Ärzteblatt 2015, 12, Autor Ulmer,Martin: GOÄ-Ratgeber: Urteil zur Abrechnung der schmerztherapeutischen Erstanamnese).

Die schmerztherapeutische Behandlung erfolgt leitliniengerecht im Rahmen einer multimodalen Therapie nach einem für den Patienten/die Patientin erstellten Therapieplan. Die Therapiemaßnahmen und die Therapieintervalle können je nach Erkrankungsbild und –dauer sehr stark variieren und unter Umständen häufigere Anpassungen erforderlich machen. 


Die schmerztherapeutische Behandlung erfolgt leitliniengerecht im Rahmen einer multimodalen Therapie nach einem für den Patienten/die Patientin erstellten Therapieplan. Die Therapiemaßnahmen und die Therapieintervalle können je nach Erkrankungsbild und –dauer sehr stark variieren und unter Umständen häufigere Anpassungen erforderlich machen. 

Um adäquat auf die jeweilige Situation mit der notwendigen Therapie reagieren zu können, empfehlen wir Ihnen hiermit eine Weiterreichung dieses Schreibens an Ihre private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle mit der Bitte um eine uneingeschränkte (!) Kostenzusage.

Sollte Ihre Krankenversicherung nicht alle Kosten übernehmen, müssen Sie den Differenzbetrag begleichen.

 

 

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E-Mail: kalmutzke@spezielleschmerztherapie.com

 

Adresse: 

Allmende Gesundheitszentrum 

Bornkampsweg 36 

Ahrensburg 22926

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